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Ein Gespenst geht um

von Franz Indra
email: indra@informatik.tu-muenchen.de

1993 wurde mit dem sogenannten ``Eckwertepapier'' die Möglichkeit zu massiven Eingriffen in die Hochschulautonomie und einer deutlichen Verschlechterung der Studienbedingungen gelegt; konkrete Änderungen wie neue Studienordnungen oder Studiengebühren waren darin nicht enthalten, sind seitdem aber auch ohne Zustimmung der betroffenen Universitäten möglich (s. IMPULSIV 50). Anfang 1994 kam es daher vielerorts zu Protestaktionen von Studenten und Professoren. Dann wurde es wieder ruhig. Im Oktober wurde auf der Hochschulrektorenkonferenz die Idee der Studiengebühren aufgegriffen, ein Beschluß darüber vertagt (s. IMPULSIV 53). Daraufhin begann eine deutschlandweite Diskussion über die Zustände an unseren Hochschulen und was für Reformmaßnahmen nötig seien. Jeder sagte etwas dazu, und dann wurde es wieder ruhig. 1995 wurden dann allerlei Vorschläge zur BAföG-Reform gemacht. Wiederum kam es zu einer öffentlichen Diskussion, die aber bereits weniger intensiv geführt wurde als im Jahr zuvor. Dann - man ahnt es schon - wurde es wieder ruhig. Seitdem ist natürlich nicht nichts geschehen, aber es gab eben nichts Spektakuläres. Ich gebe daher in diesem Artikel einen kleinen Überblick über die diversen Gesetzesänderungen, Beschlüsse und Gerichtsurteile der letzten Monate, die direkt hochschulbezogen sind.

Zuerst sollte man sich an die momentane Situation erinnern: Die Universitäten sind durch die Zahl der Studenten überlastet, für längst überfällige Sanierungsmaßnahmen fehlt das Geld, alte Stellen werden gekürzt anstatt neue geschaffen. In der öffentlichen Meinung sind daran die Studenten schuld: Die studieren nämlich viel zu lange.
Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln führte eine Untersuchung der Studenten in den alten Bundesländern, die nicht bei ihren Eltern wohnen und 1995 einen Hochschulabschluß ablegten, durch. Ergebnis: Durchschnittlich wurden sieben Jahre Studium bis zum Abschluß benötigt und in diesem Zeitraum 94.400 DM für Lebenshaltungskosten aufgewendet. (Fachhochschulabsolventen brauchten weniger als fünf Jahre und 67.600 DM.) Mathematiker geben normalerweise 97.800 DM aus, Physiker 96.700 DM und Informatiker 93.300 DM.
Die Kultusministerkonferenz erwartet für das Jahr 2007 mehr als 2 Mio. Studenten, 2011 soll mit 2,1-2,3 Mio. ein Maximum erreicht sein. Demzufolge ist im Jahr 2015 mit über 250.000 Absolventen zu rechnen (zur Zeit 205.000). Die Studienzeiten werden voraussichtlich konstant bleiben; gelänge es, sie auf die Regelstudienzeit von 9 Semestern zu senken, würde sich die Studentenzahl langfristig bei 1,4-1,6 Mio. einpendeln.

Finanzkürzungen durch die Bundesländer ...

Wie steht es um die Finanzen? 1994 gaben die Hochschulen 46,7 Mrd. DM für Forschung, Lehre und Krankenbehandlung aus, das entspricht einem Wachstum von 5%. Den Mammutanteil daran macht jedoch die Humanmedizin mit 45% aus, 12,5% entfielen auf die Geistes-, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, in denen weit über die Hälfte der Studenten eingeschrieben sind, je 11% machen Mathematik und Naturwissenschaften bzw. die Ingenieurwissenschaften aus. Die Hochschulen nahmen 18,7 Mrd. DM ein, v.a. durch Krankenbehandlung und Drittmittel.
Von einem Wachstum der staatlichen Förderung kann nicht mehr die Rede sein. 1996 wurden den Hochschulen die Mittel um etwa zwei Mrd. DM (das sind 8%) gekürzt. Wo das Geld herkommen sollte, durften die Universitäten dann normalerweise selbst entscheiden (man beachte: Hochschulautonomie).
In Baden-Wuerttemberg werden 1997 217 Mio. DM im Wissenschaftsbereich eingespart, allein die Uni Heidelberg ist mit 20 Mio. betroffen. Im Saarland soll das Ressort ``Forschung, Wissenschaft, Hochschule, Kultur und Bildung'' 1997 26 Mio. DM einsparen, bis zum Jahr 2000 sind weitere 111 Mio. vorgesehen. Doch auch in Hessen wird das Geld knapp: Die Uni Gießen kauft seit März keine Lehrbücher mehr, und in Kassel werden die Kosten für Gebäudebewirtschaftung, Post und Telefon teilweise mit Mitteln für Forschung und Lehre bezahlt.
Die Sächsiche Landesregierung wird bis 1999 die Zahl der Stellen an Hochschulen um 775 auf 10.000 reduzieren - eine Geste der Großzügigkeit, waren doch über 1.600 Streichungen geplant, bis die Unis heftig protestierten. Sachsens Wissenschaftsminister Hans Jochaim Meyer (CDU) nannte dies einen ``schmerzhaften Prozeß''. Für ihn seien Wissenschaft und Forschung nämlich ``nach wie vor das Zugpferd für die Zukunft Sachsens'', ein Glück, wenn man bedenkt, wieviele Stellen ansonsten wohl gestrichen würden.
Die im April in Berlin beschlossene Schließung der Pharmazie an der Humboldt-Universität und der Zahnmedizin an der FU, wodurch Einsparungen in Höhe von 5,6 bzw. 15,9 Mio. DM erzielt werden sollten, wurde Mitte Oktober vom Berliner Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Universitäten hatten kein Mitspracherecht; ihren Senaten war jeweils zehn Minuten Redezeit zugestanden worden.
Nun haben die Hochschulen eben weniger Geld: Nachdem seit 1994 drei Professoren die Göttinger Germanistik ersatzlos verließen, bleiben noch vier als Prüfer für 2.500 Studenten, unterstützt von vier habilitierten Privatdozenten und (ausnahmsweise) einigen Räten. Dies hat zur Folge, daß man sich zwei Jahre vor seinem Examen bereits zur Prüfung anmelden muß.

...und verschleierte Gebühren

Um die sinkenden Gelder für die Hochschulen quasi auszugleichen, wird zugleich Geld von den Studenten verlangt. Das Wort ``Studiengebühren'' wird dabei nie verwendet, über das Ziel herrscht jedoch Einigkeit: Studenten, die die (willkürlich festgelegten) Regelstudienzeiten überschreiten, etwa weil sie nebenbei arbeiten müssen oder sich in ihrer Uni auch anderweitig engagieren.
In Berlin gibt es seit zwei Jahren eine Zwangsberatung für ``Langzeitstudenten'', ebenso in einigen baden-wuerttembergischen Universitäten; ab diesem Semester wird sie in Hamburg nach einen Beschluß der Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, CDU und der Statt-Partei eingeführt, und auch Hessens Wissenschaftsministerium zeigt sich interessiert.
Auf Ablehnung stößt bei Hessens Wissenschaftsministerin Hohmann-Dennhardt (SPD) und ihrem Baden-Wuerttemberger Kollegen Klaus von Trotha (CDU) dagegen der im Sparpaket Ende August enthaltene Beschluß der Bundesregierung, jobbenden Studenten und ihren Arbeitgebern je 9,6% Rentenversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abzuziehen. Betroffen sind jene 300.000 Studenten, die mehr als 15 Stunden in der Woche jobben und über 590 DM (bzw. über 500 DM in den neuen Bundesländern) pro Monat verdienen, ausgenommen sind laufende Verträge (vor dem 30.9. geschlossen) und diejenigen, die höchstens zwei Monate in den Semesterferien jobben. Eine halbe Mrd. DM mehr soll auf diese Weise jährlich der Bundesregierung zur Verfügung stehen, die Hochschulen müssen mehrere zehn Mio. DM zusätzlich für ihre ca. 85.000 Hiwis zahlen (allein die Uni Dortmund heuer noch 250.000 DM). Der Nettostundenlohn sinkt somit von 15,68 DM auf 14,04 DM, den Stand von 1990. Für Kranken-, Arbeits- und Pflegeversicherungsbeiträge bleibt vorerst die alte Regelung weiterhin gültig, sie werden in regulärer Höhe ab einer Arbeitszeit von über 20 Stunden pro Woche fällig.
Aus Protest gegen die neuen Rückmeldegebühren in Höhe von 100 DM in Berlin hatten sich bis Mitte Juli über 14.000 Studenten rückgemeldet, ohne diese zu bezahlen (an der TU waren das 63% der bisher Rückgemeldeten). Die Universitäten hatten die Frist bis Ende September verlängert, um derartigen Aktionen mehr Zeit zu lassen. Zudem haben 800 Studenten beim Berliner Verwaltungsgericht geklagt.
Unterdessen führte die Niedersächsische Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt (parteilos) für das kommende Sommersemester ebenfalls Rückmeldegebühren von bis zu 100 DM pro Semester ein, nachdem sie sie zuerst ``im Zweifelsfall'' ablehnte. 30 Mio. DM erhofft sie sich auf diese Weise pro Jahr, von denen dann 10 Mio. gnädigerweise auch den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden sollen, die restlichen 20 Mio. werden zur Sanierung des Landesetats gebraucht. Da möchte auch Baden-Wuerttemberg nicht zurückstehen und ebenfalls 100 DM pro Semester als Rückmeldegebühr verlangen. Hier sollen 40 Mio. DM zusammenkommen, die dann komplett in die Haushaltssanierung gehen.
Der Freie Zusammenschluß von StudentInnenfachschaften (fzs) und der Ring christlich-demokratischer Studenten (RCDS) lehnen den künftigen Verkauf von Bildungsgutscheinen für 1.000 DM pro Semester ab dem 14. Semester in Baden-Wuerttemberg ab. Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) behauptet, im Normalfall solle kein Geld eingenommen, sondern das Studium in der entsprechenden Zeit zu Ende geführt werden. Seiner Ansicht nach ist das ``angesichts der vielen auf einen Studienplatz wartenden jungen Menschen auch eine Frage der Gerechtigkeit.'' Wissenschaftsminister Klaus von Trotha (CDU) wollte auch gerecht sein und meinte, unter bestimmten finanzpolitischen Umständen seien Studiengebühren wohl nicht zu vermeiden.
In Baden-Wuerttemberg ist es Universitäten zudem künftig erlaubt, in ZVS-Fächern (die 30% der Studenten belegen) 40% ihrer Studenten ``auf der Grundlage des Abiturs'' selbst auszusuchen. Bundesbildungsminister Jürgen Rüttgers (CDU) plant eine entsprechende bundesweite Regelung, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ist strikt dagegen; laut ihrem Vize Schmittgen kommen 80% der Studenten an den Ort ihren Wahl. Auch der fzs, der bayerische Kultusminister Hans Zehetmaier (CSU) und Nordrhein-Westfalens Wiussenschaftsministerin Anke Brunn (SPD) lehnen eine derartige Regelung ab. Konkrete Auswahlkonzepte sind in Baden-Wuerttemberg bis zum nächsten Sommersemester geplant. In Berlin können die Universitäten übrigens bereits seit 1987 15% ihrer Studenten in ZVS-Fächern auswählen; das erste Mal wird jedoch erst in diesem Semester von der FU davon Gebrauch gemacht, die einen Sprachtest für neusprachliche Philologien verlangt.

Die Unis werden ``kreativ''

Die Universitäten müssen das Geld, das sie vom Staat nicht erhalten, anderweitig beschaffen. Dazu gehen sie verschiedene Wege, es gab allerdings ein tatsächlich hilfreiches Gerichtsurteil: Am Dienstag, den 30. Juli, ließ das Bundesverfassungsgericht nach einem elfjährigen Rechtsstreit befristete Arbeitsverträge für wissenschaftliche Hochschulmitarbeiter zu. Zwar werde damit die Tarifautonomie verletzt, aber die im Grundgesetz festgeschriebene Freiheit von Wissenschaft und Forschung rechtfertige dies. Die Wissenschaftsverbände begrüßten das Urteil, da auf diese Weise der wissenschaftliche Nachwuchs nicht blockiert werde und Forschungsvorhaben leichter durch private oder öffentliche Geldgeber zu unterstützen seien.
Eine neue Belastung für die Universitäten, nämlich eine Umsatzsteuer für die Drittmittelförderung, wie von den Finanzministern von Bund und Ländern gefordert, lehnte der Bundestag im Oktober ab.
In Heidelberg sieht sich die Universität jedoch gezwungen, ab diesem Semester Gebühren für alle nicht zwingend vorgechriebenen Sprachkurse zu verlangen. Mit 100 DM pro Semester und Kurs bzw. 50 DM für BAföG-Empfänger und ausländische Studenten ohne Stipendium werden 110.000 DM von 1.300 Studenten erhofft, doch selbst dieses Geld würde dann nicht reichen, die vier Mitarbeiter des Sprachlabors zu bezahlen, die nur noch bis zum Jahresende vom Hochschulsonderprogramm I getragen werden. Über 12 Mio. DM müssen dieses Jahr eingespart werden, daher sind auch zur Zeit 16 Lehrstühle unbesetzt. Da 1997 wahrscheinlich weitere Einsparungen in Höhe von 20 Mio. DM nötig sind, verwundert es nicht weiter, daß der Uni-Rektor Peter Ulmer für Studiengebühren eintritt.
In Nordrhein-Westfalen zeigen sich bereits Lösungen ganz anderer Art; dort dürfen Universitäten künftig nämlich alles selbst erwirtschaftete Geld behalten. So hat die Uni Köln bereits einen Vertrag mit einem Geldinstitut abgeschlossen und druckt nun dessen Werbeslogans auf die Immatrikulationsbescheinigungen. Außerdem sind Werbe-Anzeigen auf Uni-Briefbögen, gebührenpflichtige Weiterbildung für Nichtstudenten, Werbe-Artikel mit Uni-Signet und ein Einkaufszentrum im Gebäude der philosophischen Fakultät geplant; dort sollen dann u.a. Curry-Würste und Jeans verkauft werden (das ist kein Witz!). Da wollen natürlich andere nicht zurückstehen: Die Bielefelder Universität besitzt unterdessen eine eigene Sektmarke.

Was Politiker so sagen

Soweit die Fakten, Fakten, Fakten. Hin und wieder meldet sich aber auch ein Politiker mit hilfreichen Vorschlägen zu Wort, die fast immer in eine bestimmte Richtung zielen.
So warf der sächsische Wissenschaftsminister Hans Jochaim Meyer (CDU) den Hochschulen ``mangelnde Handlungsfähigkeit und Wettbewebsbereitschaft'' vor, ein Beispiel sei der Hochschulbau: ``Das staatliche Bauamt baut neben den Gefängnissen auch die Hochschulen, und das Liegenschaftsamt wechselt die Glühbirnen aus.'' Stattdessen sollten Hochschulen nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden, und ``Absolventen sollen sich am Wert des Hochschulstudiums persönlich beteiligen.'' Studiengebühren lehnt Meyer jedoch ab, und Rückmelde- bzw. Strafgebühren sind für ihn sogar ``fiskalischer Unsinn''. Er empfiehlt einen Kostenbeitrag bei überdurchschnittlichem Einkommen nach dem Examen.
Der nordrhein-westfälische CDU-Generalsekretär Herbert Reul befürwortet jetzt Studiengebühren, die er vor der letzten Landtagswahl merkwürdigerweise noch ablehnte.
Im September überraschte unser Kultusminister Hans Zehetmaier (CSU) mit dem Hinweis: ``Das Studium ist keine jahrelange Freizeit mit dem fakultativen Besuch persönlich interessierender Lehrveranstaltungen.'' Münchens CSU-Chef Peter Gauweiler ist zwar nicht für Hochschulpolitik zuständig, weiß aber guten Rat: Universitäten sollten in Wettbewerb untereinander treten (dazu zählen auch Studiengebühren), ``es darf keine Rücksichtnahmen mehr auf Tabus und akademische Besitzstände geben'' (Applaus vom Stammtisch).
Berlins Wissenschaftssenator Peter Radunski (CDU) hat da schon konkretere Vorstellungen: 1.000 DM Studiengebühren pro Semester wünscht er sich, mit gestaffelten Beiträgen für Familien mit mehreren Kindern und einer Freistellung für BAföG-Empfänger. Er erwartet dadurch 140 Mio. DM, die den Hochschulen zufließen sollen. Im Gegensatz den meisten bisherigen Vorschlägen sollen die Gebühren jedoch sofort nach Überschreiten der Regelstudienzeit und generell im Grundstudium verlangt werden.
Beim CDU-Parteitag in Hannover ab dem 21. Oktober beantragte gar der ganze Landesverband des Saarlands, 1.000 DM Studiengebühren pro Semester nach zweijährigem Überschreiten der Regelstudienzeit zu verlangen, denn dies sei ``ein Gebot der Fairneß gegenüber den Studierenden, die ihr Studium zügig absolvieren''. Bundesbildungminister Jürgen Rüttgers wandte sich dagegen mit der wenig beruhigenden Begründung, ``die Länder könnten nach dem geltenden Hochschulrahmengesetz längst Studiengebühren einführen''.

Man schießt sich also so langsam auf ein gemeinsames Ziel ein: 1.000 DM Studiengebühren, sobald die Regelstudienzeit um 4 Semester überschritten wird, in den meisten Studiengängen also ab dem 14. Semester; ein Blick auf den Anfang dieses Artikels zeigt, daß davon der Durchschnittsstudent betroffen sein würde.
Das Konzept überzeugt: Zu teure Fakultäten werden geschlossen, keine neuen Professoren eingestellt, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. Nach dieser Gesundschrumpfung wählen die Unis diejenigen Studierwilligen aus, die den schnellsten Eindruck machen. Geld verdienen die Universitäten durch Werbepausen in den Vorlesungen; staatliche Unterstützung brauchen sie dann eigentlich keine mehr als Zugpferd in die Zukunft. Die Studenten zahlen derweil brav ihre Beiträge und achten darauf, die Hochschule wieder zu verlassen, bevor sie ihre Rente erhalten. Danach werden sie zwar leider nicht eingestellt, weil gerade Arbeitsplätze gesichert werden, aber wenigstens sind sie jetzt nicht mehr so unattraktiv für die Wirtschaft. Hauptsache, all die arbeitsscheuen, die Tasche des Steuerzahlers belastenden, in der sozialen Hängematten fett gewordenen LANGZEITSTUDENTEN sind endlich verschwunden.

Franz

 


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