von Franz Indra
1993 wurde mit dem sogenannten ``Eckwertepapier'' die Möglichkeit zu massiven Eingriffen in die Hochschulautonomie und einer deutlichen Verschlechterung der Studienbedingungen gelegt; konkrete Änderungen wie neue Studienordnungen oder Studiengebühren waren darin nicht enthalten, sind seitdem aber auch ohne Zustimmung der betroffenen Universitäten möglich (s. IMPULSIV 50). Anfang 1994 kam es daher vielerorts zu Protestaktionen von Studenten und Professoren. Dann wurde es wieder ruhig. Im Oktober wurde auf der Hochschulrektorenkonferenz die Idee der Studiengebühren aufgegriffen, ein Beschluß darüber vertagt (s. IMPULSIV 53). Daraufhin begann eine deutschlandweite Diskussion über die Zustände an unseren Hochschulen und was für Reformmaßnahmen nötig seien. Jeder sagte etwas dazu, und dann wurde es wieder ruhig. 1995 wurden dann allerlei Vorschläge zur BAföG-Reform gemacht. Wiederum kam es zu einer öffentlichen Diskussion, die aber bereits weniger intensiv geführt wurde als im Jahr zuvor. Dann - man ahnt es schon - wurde es wieder ruhig. Seitdem ist natürlich nicht nichts geschehen, aber es gab eben nichts Spektakuläres. Ich gebe daher in diesem Artikel einen kleinen Überblick über die diversen Gesetzesänderungen, Beschlüsse und Gerichtsurteile der letzten Monate, die direkt hochschulbezogen sind.
Zuerst sollte man sich an die momentane Situation erinnern: Die Universitäten
sind durch die Zahl der Studenten überlastet, für längst überfällige
Sanierungsmaßnahmen fehlt das Geld, alte Stellen werden gekürzt anstatt neue
geschaffen. In der öffentlichen Meinung sind daran die Studenten schuld:
Die studieren nämlich viel zu lange.
Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln führte eine Untersuchung der
Studenten in den alten Bundesländern, die nicht bei ihren Eltern wohnen und
1995 einen Hochschulabschluß ablegten, durch. Ergebnis: Durchschnittlich
wurden sieben Jahre Studium bis zum Abschluß benötigt und in diesem Zeitraum
94.400 DM für Lebenshaltungskosten aufgewendet. (Fachhochschulabsolventen
brauchten weniger als fünf Jahre und 67.600 DM.) Mathematiker geben
normalerweise 97.800 DM aus, Physiker 96.700 DM und Informatiker 93.300 DM.
Die Kultusministerkonferenz erwartet für das Jahr 2007 mehr als 2 Mio.
Studenten, 2011 soll mit 2,1-2,3 Mio. ein Maximum erreicht sein. Demzufolge
ist im Jahr 2015 mit über 250.000 Absolventen zu rechnen (zur Zeit 205.000).
Die Studienzeiten werden voraussichtlich konstant bleiben; gelänge es, sie
auf die Regelstudienzeit von 9 Semestern zu senken, würde sich die
Studentenzahl langfristig bei 1,4-1,6 Mio. einpendeln.
Wie steht es um die Finanzen? 1994 gaben die Hochschulen 46,7 Mrd. DM für
Forschung, Lehre und Krankenbehandlung aus, das entspricht einem Wachstum von
5%. Den Mammutanteil daran macht jedoch die Humanmedizin mit 45% aus, 12,5%
entfielen auf die Geistes-, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, in
denen weit über die Hälfte der Studenten eingeschrieben sind, je 11% machen Mathematik und Naturwissenschaften bzw. die Ingenieurwissenschaften aus. Die
Hochschulen nahmen 18,7 Mrd. DM ein, v.a. durch Krankenbehandlung und
Drittmittel.
Von einem Wachstum der staatlichen Förderung kann nicht mehr die Rede sein.
1996 wurden den Hochschulen die Mittel um etwa zwei Mrd. DM (das sind 8%)
gekürzt. Wo das Geld herkommen sollte, durften die Universitäten dann
normalerweise selbst entscheiden (man beachte: Hochschulautonomie).
In Baden-Wuerttemberg werden 1997 217 Mio. DM im Wissenschaftsbereich
eingespart, allein die Uni Heidelberg ist mit 20 Mio. betroffen. Im Saarland
soll das Ressort ``Forschung, Wissenschaft, Hochschule, Kultur und Bildung''
1997 26 Mio. DM einsparen, bis zum Jahr 2000 sind weitere 111 Mio. vorgesehen.
Doch auch in Hessen wird das Geld knapp: Die Uni Gießen kauft seit März
keine Lehrbücher mehr, und in Kassel werden die Kosten für
Gebäudebewirtschaftung, Post und Telefon teilweise mit Mitteln für Forschung
und Lehre bezahlt.
Die Sächsiche Landesregierung wird bis 1999 die Zahl der Stellen an
Hochschulen um 775 auf 10.000 reduzieren - eine Geste der Großzügigkeit,
waren doch über 1.600 Streichungen geplant, bis die Unis heftig protestierten.
Sachsens Wissenschaftsminister Hans Jochaim Meyer (CDU) nannte dies einen
``schmerzhaften Prozeß''. Für ihn seien Wissenschaft und Forschung nämlich
``nach wie vor das Zugpferd für die Zukunft Sachsens'', ein Glück, wenn man
bedenkt, wieviele Stellen ansonsten wohl gestrichen würden.
Die im April in Berlin beschlossene Schließung der Pharmazie an der
Humboldt-Universität und der Zahnmedizin an der FU, wodurch Einsparungen in
Höhe von 5,6 bzw. 15,9 Mio. DM erzielt werden sollten, wurde Mitte Oktober
vom Berliner Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die
Universitäten hatten kein Mitspracherecht; ihren Senaten war jeweils zehn
Minuten Redezeit zugestanden worden.
Nun haben die Hochschulen eben weniger Geld: Nachdem seit 1994 drei
Professoren die Göttinger Germanistik ersatzlos verließen, bleiben noch vier
als Prüfer für 2.500 Studenten, unterstützt von vier habilitierten
Privatdozenten und (ausnahmsweise) einigen Räten. Dies hat zur Folge, daß
man sich zwei Jahre vor seinem Examen bereits zur Prüfung anmelden muß.
Um die sinkenden Gelder für die Hochschulen quasi auszugleichen, wird zugleich
Geld von den Studenten verlangt. Das Wort ``Studiengebühren'' wird dabei nie
verwendet, über das Ziel herrscht jedoch Einigkeit: Studenten, die die
(willkürlich festgelegten) Regelstudienzeiten überschreiten, etwa weil sie
nebenbei arbeiten müssen oder sich in ihrer Uni auch anderweitig engagieren.
In Berlin gibt es seit zwei Jahren eine Zwangsberatung für
``Langzeitstudenten'', ebenso in einigen baden-wuerttembergischen
Universitäten; ab diesem Semester wird sie in Hamburg nach einen Beschluß
der Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, CDU und der Statt-Partei
eingeführt, und auch Hessens Wissenschaftsministerium zeigt sich
interessiert.
Auf Ablehnung stößt bei Hessens Wissenschaftsministerin Hohmann-Dennhardt
(SPD) und ihrem Baden-Wuerttemberger Kollegen Klaus von Trotha (CDU) dagegen
der im Sparpaket Ende August enthaltene Beschluß der Bundesregierung,
jobbenden Studenten und ihren Arbeitgebern je 9,6%
Rentenversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abzuziehen. Betroffen sind
jene 300.000 Studenten, die mehr als 15 Stunden in der Woche jobben und über
590 DM (bzw. über 500 DM in den neuen Bundesländern) pro Monat verdienen,
ausgenommen sind laufende Verträge (vor dem 30.9. geschlossen) und diejenigen,
die höchstens zwei Monate in den Semesterferien jobben. Eine halbe Mrd. DM
mehr soll auf diese Weise jährlich der Bundesregierung zur Verfügung stehen,
die Hochschulen müssen mehrere zehn Mio. DM zusätzlich für ihre ca. 85.000
Hiwis zahlen (allein die Uni Dortmund heuer noch 250.000 DM). Der
Nettostundenlohn sinkt somit von 15,68 DM auf 14,04 DM, den Stand von 1990.
Für Kranken-, Arbeits- und Pflegeversicherungsbeiträge bleibt vorerst die
alte Regelung weiterhin gültig, sie werden in regulärer Höhe ab einer
Arbeitszeit von über 20 Stunden pro Woche fällig.
Aus Protest gegen die neuen Rückmeldegebühren in Höhe von 100 DM in Berlin
hatten sich bis Mitte Juli über 14.000 Studenten rückgemeldet, ohne diese zu
bezahlen (an der TU waren das 63% der bisher Rückgemeldeten). Die
Universitäten hatten die Frist bis Ende September verlängert, um derartigen
Aktionen mehr Zeit zu lassen. Zudem haben 800 Studenten beim Berliner
Verwaltungsgericht geklagt.
Unterdessen führte die Niedersächsische Wissenschaftsministerin Helga
Schuchardt (parteilos) für das kommende Sommersemester ebenfalls
Rückmeldegebühren von bis zu 100 DM pro Semester ein, nachdem sie sie
zuerst ``im Zweifelsfall'' ablehnte. 30 Mio. DM erhofft sie sich auf diese
Weise pro Jahr, von denen dann 10 Mio. gnädigerweise auch den Hochschulen zur
Verfügung gestellt werden sollen, die restlichen 20 Mio. werden zur Sanierung
des Landesetats gebraucht. Da möchte auch Baden-Wuerttemberg nicht
zurückstehen und ebenfalls 100 DM pro Semester als Rückmeldegebühr
verlangen. Hier sollen 40 Mio. DM zusammenkommen, die dann komplett in die
Haushaltssanierung gehen.
Der Freie Zusammenschluß von StudentInnenfachschaften (fzs) und der Ring
christlich-demokratischer Studenten (RCDS) lehnen den künftigen Verkauf von
Bildungsgutscheinen für 1.000 DM pro Semester ab dem 14. Semester in
Baden-Wuerttemberg ab. Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) behauptet, im
Normalfall solle kein Geld eingenommen, sondern das Studium in der
entsprechenden Zeit zu Ende geführt werden. Seiner Ansicht nach ist das
``angesichts der vielen auf einen Studienplatz wartenden jungen Menschen auch
eine Frage der Gerechtigkeit.'' Wissenschaftsminister Klaus von Trotha (CDU)
wollte auch gerecht sein und meinte, unter bestimmten finanzpolitischen
Umständen seien Studiengebühren wohl nicht zu vermeiden.
In Baden-Wuerttemberg ist es Universitäten zudem künftig erlaubt, in
ZVS-Fächern (die 30% der Studenten belegen) 40% ihrer Studenten ``auf der
Grundlage des Abiturs'' selbst auszusuchen. Bundesbildungsminister Jürgen
Rüttgers (CDU) plant eine entsprechende bundesweite Regelung, die
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ist strikt dagegen; laut
ihrem Vize Schmittgen kommen 80% der Studenten an den Ort ihren Wahl. Auch
der fzs, der bayerische Kultusminister Hans Zehetmaier (CSU) und
Nordrhein-Westfalens Wiussenschaftsministerin Anke Brunn (SPD) lehnen eine
derartige Regelung ab. Konkrete Auswahlkonzepte sind in Baden-Wuerttemberg
bis zum nächsten Sommersemester geplant. In Berlin können die
Universitäten übrigens bereits seit 1987 15% ihrer Studenten in
ZVS-Fächern auswählen; das erste Mal wird jedoch erst in diesem Semester
von der FU davon Gebrauch gemacht, die einen Sprachtest für neusprachliche
Philologien verlangt.
Die Universitäten müssen das Geld, das sie vom Staat nicht erhalten,
anderweitig beschaffen. Dazu gehen sie verschiedene Wege, es gab allerdings
ein tatsächlich hilfreiches Gerichtsurteil: Am Dienstag, den 30. Juli, ließ
das Bundesverfassungsgericht nach einem elfjährigen Rechtsstreit befristete
Arbeitsverträge für wissenschaftliche Hochschulmitarbeiter zu. Zwar werde
damit die Tarifautonomie verletzt, aber die im Grundgesetz festgeschriebene
Freiheit von Wissenschaft und Forschung rechtfertige dies. Die
Wissenschaftsverbände begrüßten das Urteil, da auf diese Weise der
wissenschaftliche Nachwuchs nicht blockiert werde und Forschungsvorhaben
leichter durch private oder öffentliche Geldgeber zu unterstützen seien.
Eine neue Belastung für die Universitäten, nämlich eine Umsatzsteuer für
die Drittmittelförderung, wie von den Finanzministern von Bund und Ländern
gefordert, lehnte der Bundestag im Oktober ab.
In Heidelberg sieht sich die Universität jedoch gezwungen, ab diesem Semester
Gebühren für alle nicht zwingend vorgechriebenen Sprachkurse zu verlangen.
Mit 100 DM pro Semester und Kurs bzw. 50 DM für BAföG-Empfänger und
ausländische Studenten ohne Stipendium werden 110.000 DM von 1.300 Studenten
erhofft, doch selbst dieses Geld würde dann nicht reichen, die vier
Mitarbeiter des Sprachlabors zu bezahlen, die nur noch bis zum Jahresende vom
Hochschulsonderprogramm I getragen werden. Über 12 Mio. DM müssen dieses
Jahr eingespart werden, daher sind auch zur Zeit 16 Lehrstühle unbesetzt.
Da 1997 wahrscheinlich weitere Einsparungen in Höhe von 20 Mio. DM nötig
sind, verwundert es nicht weiter, daß der Uni-Rektor Peter Ulmer für
Studiengebühren eintritt.
In Nordrhein-Westfalen zeigen sich bereits Lösungen ganz anderer Art; dort
dürfen Universitäten künftig nämlich alles selbst erwirtschaftete Geld
behalten. So hat die Uni Köln bereits einen Vertrag mit einem Geldinstitut
abgeschlossen und druckt nun dessen Werbeslogans auf die
Immatrikulationsbescheinigungen. Außerdem sind Werbe-Anzeigen auf
Uni-Briefbögen, gebührenpflichtige Weiterbildung für Nichtstudenten,
Werbe-Artikel mit Uni-Signet und ein Einkaufszentrum im Gebäude der
philosophischen Fakultät geplant; dort sollen dann u.a. Curry-Würste und
Jeans verkauft werden (das ist kein Witz!). Da wollen natürlich andere nicht
zurückstehen: Die Bielefelder Universität besitzt unterdessen eine eigene
Sektmarke.
Soweit die Fakten, Fakten, Fakten. Hin und wieder meldet sich aber auch ein
Politiker mit hilfreichen Vorschlägen zu Wort, die fast immer in eine
bestimmte Richtung zielen.
So warf der sächsische Wissenschaftsminister Hans Jochaim Meyer (CDU) den
Hochschulen ``mangelnde Handlungsfähigkeit und Wettbewebsbereitschaft'' vor,
ein Beispiel sei der Hochschulbau: ``Das staatliche Bauamt baut neben den
Gefängnissen auch die Hochschulen, und das Liegenschaftsamt wechselt die
Glühbirnen aus.'' Stattdessen sollten Hochschulen nach kaufmännischen
Grundsätzen geführt werden, und ``Absolventen sollen sich am Wert des
Hochschulstudiums persönlich beteiligen.'' Studiengebühren lehnt Meyer
jedoch ab, und Rückmelde- bzw. Strafgebühren sind für ihn sogar
``fiskalischer Unsinn''. Er empfiehlt einen Kostenbeitrag bei
überdurchschnittlichem Einkommen nach dem Examen.
Der nordrhein-westfälische CDU-Generalsekretär Herbert Reul befürwortet
jetzt Studiengebühren, die er vor der letzten Landtagswahl merkwürdigerweise
noch ablehnte.
Im September überraschte unser Kultusminister Hans Zehetmaier (CSU) mit dem
Hinweis: ``Das Studium ist keine jahrelange Freizeit mit dem fakultativen
Besuch persönlich interessierender Lehrveranstaltungen.'' Münchens CSU-Chef
Peter Gauweiler ist zwar nicht für Hochschulpolitik zuständig, weiß aber
guten Rat: Universitäten sollten in Wettbewerb untereinander treten
(dazu zählen auch Studiengebühren), ``es darf keine Rücksichtnahmen mehr
auf Tabus und akademische Besitzstände geben'' (Applaus vom Stammtisch).
Berlins Wissenschaftssenator Peter Radunski (CDU) hat da schon konkretere
Vorstellungen: 1.000 DM Studiengebühren pro Semester wünscht er sich, mit
gestaffelten Beiträgen für Familien mit mehreren Kindern und einer
Freistellung für BAföG-Empfänger. Er erwartet dadurch 140 Mio. DM, die den
Hochschulen zufließen sollen. Im Gegensatz den meisten bisherigen Vorschlägen
sollen die Gebühren jedoch sofort nach Überschreiten der Regelstudienzeit
und generell im Grundstudium verlangt werden.
Beim CDU-Parteitag in Hannover ab dem 21. Oktober beantragte gar der ganze
Landesverband des Saarlands, 1.000 DM Studiengebühren pro Semester nach
zweijährigem Überschreiten der Regelstudienzeit zu verlangen, denn dies sei
``ein Gebot der Fairneß gegenüber den Studierenden, die ihr Studium zügig
absolvieren''. Bundesbildungminister Jürgen Rüttgers wandte sich dagegen mit
der wenig beruhigenden Begründung, ``die Länder könnten nach dem geltenden
Hochschulrahmengesetz längst Studiengebühren einführen''.
Man schießt sich also so langsam auf ein gemeinsames Ziel ein: 1.000 DM
Studiengebühren, sobald die Regelstudienzeit um 4 Semester überschritten
wird, in den meisten Studiengängen also ab dem 14. Semester; ein Blick auf
den Anfang dieses Artikels zeigt, daß davon der Durchschnittsstudent
betroffen sein würde.
Das Konzept überzeugt: Zu teure Fakultäten werden geschlossen, keine neuen
Professoren eingestellt, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. Nach dieser
Gesundschrumpfung wählen die Unis diejenigen Studierwilligen aus, die den
schnellsten Eindruck machen. Geld verdienen die Universitäten durch
Werbepausen in den Vorlesungen; staatliche Unterstützung brauchen sie dann
eigentlich keine mehr als Zugpferd in die Zukunft. Die Studenten zahlen
derweil brav ihre Beiträge und achten darauf, die Hochschule wieder zu
verlassen, bevor sie ihre Rente erhalten. Danach werden sie zwar leider nicht
eingestellt, weil gerade Arbeitsplätze gesichert werden, aber wenigstens sind
sie jetzt nicht mehr so unattraktiv für die Wirtschaft. Hauptsache, all die
arbeitsscheuen, die Tasche des Steuerzahlers belastenden, in der sozialen
Hängematten fett gewordenen LANGZEITSTUDENTEN sind endlich verschwunden.
Franz