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Senat - Was wollen wir eigentlich?

von Philipp Königer, Jörg Adler, Michael Schilp, Moritz, Kaiser
email: senat@fachschaften.tu-muenchen.de

Unser Programm erstreckt vor allem auf die Gebiete Hochschulpolitik, Hochschulleben und Soziales.

1. Gesetzeslage

Eine Studierendenvertretung, wie sie nach dem Bayerischen Hochschulgesetz aufgebaut ist, ist nicht arbeitsfähig. Dies hat mehrere Gründe: Die Gremien sind zu klein, zu umständlich gegliedert und tagen viel zu selten. Dadurch wäre die Meinungsbildung unter den StudentInnen sehr erschwert, Beschlüsse könnten kaum demokratisch gefaßt werden. Deshalb bestehen an der TU München seit langem inoffizielle Strukturen, die diese Nachteile ausgleichen. Sie orientieren sich an dem früheren Modell der Verfaßten Studierendenschaft. Um diese gut funktionierenden und demokratischen Strukturen wieder voll in die Hochschulpolitik zu integrieren, fordern wir deswegen die Wiedereinführung der verfaßten Studierendenschaft in Bayern. Dazu gehören Satzungshoheit (die Studierenden bestimmen die Struktur ihrer Vertretung selbst), Finanzhoheit (Selbstverantwortliche Beschaffung und Verwendung von Geldern), imperatives Mandat (gewählte Vertreter sind der Basis verantwortlich) und zu guter Letzt ein allgemeinpolitisches Mandat (die Studierenden können an der politischen Meinungsbildung über die Hochschulpolitik hinaus mitwirken). Um die Strukturen zu öffnen und mehr StudentInnen zu konstruktiver Mitarbeit zu bewegen, halten wir es für sinnvoll, die Sitzungen der Hochschulgremien öffentlich abzuhalten. Damit werden Entscheidungsstrukturen offener, fundierte Kritik wird nicht mehr durch die Schweigepflicht erschwert, und ein größerer Zuhörerkreis kann an der Meinungsbildung teilnehmen. Ein weiteres Ziel ist eine stärkere Beteiligung der StudentInnen in den Gremien. Auch wenn nach dem Gesetz die Professoren immer die Mehrheit in den Gremien gegenüber allen anderen Beteiligten zusammen haben müssen, ist es nicht einsichtig, warum ein Mitspracherecht der StudentInnen in Gremien wie Berufungsausschüssen oder bestimmten Kommissionen nicht vorgesehen ist. Zu guter Letzt werden wir sehr großes Augenmerk darauf richten, daß bei der anstehenden Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes die Mitsprachemöglichkeiten der StudentInnen nicht noch mehr beschnitten werden. Dies werden wir durch konstruktive Mitwirkung bei der Ausarbeitung zu erreichen suchen.

2. Forschung und Lehre

Die Forschung macht bei unseren technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen immer größere Fortschritte. Dementsprechend müssen die Lehrinhalte immer von neuem angepaßt werden. Um gute Studien- und Forschungsbedingungen gewährleisten zu können, sind wir strikt gegen Mittelkürzungen bei Forschung und Lehre. Hinsichtlich der immer gewichtigeren Umweltprobleme sind wir für den Ausbau umweltrelevanter Forschung und deren Einbindung in die Lehre. In den letzten Jahren wurde hier schon viel erreicht, ein Kurs, der sich fortzusetzen lohnt. Ein weiterer wichtiger Aspekt wird die Förderung der sozial- und geisteswissenschaftlichen Komponente in den technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen bleiben. Nicht allein der Arbeitsmarkt verlangt immer mehr diese „Soft Skills„, auch die zunehmende Globalisierung und eine sich verändernde Gesellschaft verlangt nach einem größeren Anteil an Allgemeinbildung in der Ausbildung. Hand in Hand geht dies mit Erleichterungen des Auslandsstudiums und einem Abbau der Schranken für Studierwillige aus dem EU-Ausland.
Die Einführung von fächerübergreifenden Studiengängen muß ausgebaut werden. Um den Einstieg und die Orientierung zu erleichtern, ist eine verbesserte individuelle Studienberatung vor und während des Studiums notwendig. Der Rückgang der Anfängerzahlen in den letzten Jahren zeigt deutlich die Defizite in diesem Gebiet. All dies nützt natürlich nichts ohne die nötige Qualitätskontrolle. Deshalb muß die vom Senat beschlossene Evaluierung der Lehre unbedingt fortgesetzt und konsequent durchgesetzt werden. Die ermittelten Ergebnisse dürfen nicht in den Schubladen verschwinden, sondern müssen zur Verbesserung der Schwachstellen verwendet werden. Eng damit zusammen hängt die stärkere Berücksichtigung der pädagogischen Eignung von Bewerbern für Professuren, die sich in einigen Fachbereichen schon bewährt hat. Wir setzen uns dafür ein, daß dieses Prinzip weiter angewendet wird.

3. Hochschulleben

Zu einem erfolgreichen Studium gehört eine gute Infrastruktur. Deshalb bemühen wir uns um sinnvolle Erweiterung der Öffnungszeiten für Bibliotheken und Cafeterien. Zur Infrastruktur gehört ein behindertengerechter Ausbau des Hochschulgeländes, Ausbau der Radstellplätze im Unigelände und die Einführung eines preiswerten Semestertickets für den MVV.
Ein erstrebenswertes Ziel ist die Einführung eines StudentInnenservicebüros besonders in den Außenstandorten Garching und Weihenstephan. Für bestimmte „Behördengänge„ wie Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten ist bis jetzt die Innenstadt zuständig und bis zu viermal Hin- und Herfahren ist notwendig, bis alle Unterschriften und Formulare für einen Vorgang gesammelt sind. Auch die räumliche Trennung von Immatrikulations-, Prüfungs- und Praktikantenamt könnte der Vergangenheit angehören.

4. Soziales

Die Ausbildung in Deutschland muß Aufgabe der Allgemeinheit bleiben. Deshalb lehnen wir Studiengebühren generell ab. Deshalb fordern wir die Abschaffung bestehender Studiengebühren und setzen uns gegen die Einführung neuer ein. Der Anteil der Studiengebühren wäre nach dem Abzug aller Verwaltungskosten sowieso viel zu klein, als daß er einen nennenswerten Beitrag zur Hochschulfinanzierung bieten könnte. Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit lehnen wir die BAFöG Verzinsung ab. Hier werden die, die von den Eltern her schon kein Geld haben und deshalb zu der Minderheit der „Bedürftigen„ gehören, noch zusätzlich für ihre Bedürftigkeit zur Kasse gebeten, während die ,,„gutbetuchte'„ NormalStudentIn ohne zusätzliche Kosten studieren könnte. Die Förderung nach BAFöG muß außerdem wieder soweit erweitert werden, daß sie wieder zu einer Ausbildungsförderung für den normalen Studierenden wird. Dazu gehört auch die Anhebung des Förderungshöchstsatzes auf den vom Studentenwerk errechneten Mindestbedarfssatz. Ebenfalls wäre eine Anhebung der Förderungshöchstdauer auf mindestens Studiendurchschnittsdauer sehr wünschenswert.
In den Bereich BAFöG fällt auch die Forderung nach der Einführung des Babyjahres für BAFöG EmpfängerInnen. Die Kindererziehung darf sich nicht nachteilig auf die Ausbildungsförderung auswirken. Ein Kind erfordert sehr viel mehr Zeit als während des Studiums zur Verfügung steht. Eine Lösung für mehr Zeit zur Kindererziehung wäre durch die Möglichkeit zum Teilzeitstudium oder Einführung von mehr Urlaubssemestern gegeben.

Philipp, Jörg, Michael & Moritz

 


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